Gesetze / Gastronomieberufeausbildungsverordnung
GastroAusbV§ 12 Zeitpunkt
(1) Die Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt.
(2) Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.
Gesetze / Gastronomieberufeausbildungsverordnung
GastroAusbV(1) Die Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt.
(2) Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.