Gesetze / Gastronomieberufeausbildungsverordnung

GastroAusbV

§ 14 Prüfungsbereiche

Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Produktion und Service“,
2.
„Gasterlebnis, Verkaufsförderung und Warenlagerung“ sowie
3.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
§ 13 § 15