Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gebührenordnung MBJS
GebOMBJS§ 3 Ausnahmen von der Gebührenpflicht
Die Tarifstelle 9.4 des Gebührentarifs gilt nicht für Leistungen zur Abiturprüfung an Waldorfschulen.
Einzelnorm
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GebOMBJSDie Tarifstelle 9.4 des Gebührentarifs gilt nicht für Leistungen zur Abiturprüfung an Waldorfschulen.
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