Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gebührenordnung MBJS
GebOMBJS§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung MBJS vom 6. November 2012 ( GVBl. II Nr. 94) außer Kraft.
Einzelnorm
Potsdam, den 22. Mai 2020
Die Ministerin für Bildung,
Jugend und Sport
Britta Ernst
Anlagen
1
Anlage - Gebührentarif 378.2 KB