Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gebührenordnung MBJS

GebOMBJS

§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung MBJS vom 6. November 2012 ( GVBl. II Nr. 94) außer Kraft.

Einzelnorm

Potsdam, den 22. Mai 2020

Die Ministerin für Bildung,

Jugend und Sport

Britta Ernst

Anlagen

1

Anlage - Gebührentarif 378.2 KB

§ 3