Gesetze / Landesrecht Brandenburg / GebOSOE

Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Bereich der Straßenbahnen, Oberleitungsbusse und Eisenbahnen (GebOSOE)

3 Normen · ausgefertigt 07.11.2016 · Änderungen

  1. § 1Gebührenpflichtige Leistungen
  2. § 2Zeitgebühr
  3. § 3Inkrafttreten, Außerkrafttreten