Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Bereich der Straßenbahnen, Oberleitungsbusse und Eisenbahnen
GebOSOE§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung zur Erhebung von Gebühren im Straßenpersonenverkehr mit Oberleitungsbussen und Straßenbahnen vom 20. Oktober 1993 (GVBl. II S. 684), die durch Verordnung vom 21. Juni 1994 (GVBl. II S. 620) geändert worden ist, die Verordnung zur Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen im Bereich der Bahnaufsicht vom 21. Juni 1994 (GVBl. II S. 616) sowie die Verordnung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Magnetschwebebahnverkehrs vom 9. Oktober 1998 (GVBl. II S. 602) außer Kraft.
Einzelnorm
Potsdam, den 7. November 2016
Die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung
Kathrin Schneider
Anlagen
1
Anlage - Gebührenverzeichnis 112.1 KB