Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Bereich der Straßenbahnen, Oberleitungsbusse und Eisenbahnen

GebOSOE

§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung zur Erhebung von Gebühren im Straßenpersonenverkehr mit Oberleitungsbussen und Straßenbahnen vom 20. Oktober 1993 (GVBl. II S. 684), die durch Verordnung vom 21. Juni 1994 (GVBl. II S. 620) geändert worden ist, die Verordnung zur Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen im Bereich der Bahnaufsicht vom 21. Juni 1994 (GVBl. II S. 616) sowie die Verordnung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Magnetschwebebahnverkehrs vom 9. Oktober 1998 (GVBl. II S. 602) außer Kraft.

Einzelnorm

Potsdam, den 7. November 2016

Die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung

Kathrin Schneider

Anlagen

1

Anlage - Gebührenverzeichnis 112.1 KB

§ 2