Gesetze / GebReinAusbVO · BGBl I 2019, 892

Verordnung über die Berufsausbildung zum Gebäudereiniger und zur Gebäudereinigerin

19 Normen · ausgefertigt 28.06.2019 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. Abschnitt 1 · Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
  4. § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  5. § 2 Dauer der Berufsausbildung
  6. § 3 Begriffsbestimmungen
  7. § 4 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
  8. § 5 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
  9. § 6 Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
  10. § 7 Ausbildungsplan
  11. Abschnitt 2 · Gesellenprüfung
  12. § 8 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
  13. § 9 Inhalt von Teil 1
  14. § 10 Prüfungsbereich von Teil 1
  15. § 11 Inhalt von Teil 2
  16. § 12 Prüfungsbereiche von Teil 2
  17. § 13 Prüfungsbereich „Anwenden von Grund- und Außenreinigungsverfahren“
  18. § 14 Prüfungsbereich „Durchführen von Hygienemaßnahmen“
  19. § 15 Prüfungsbereich „Reinigen, Pflegen und Konservieren von Oberflächen“
  20. § 16 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  21. § 17 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
  22. Abschnitt 3 · Schlussvorschriften
  23. § 18 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
  24. § 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  25. Anlage (zu § 4 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gebäudereiniger und zur Gebäudereinigerin