Gesetze / Gebäudereinigerausbildungsverordnung
GebReinAusbVO§ 12 Prüfungsbereiche von Teil 2
Teil 2 der Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Anwenden von Grund- und Außenreinigungsverfahren,
2.
Durchführen von Hygienemaßnahmen,
3.
Reinigen, Pflegen und Konservieren von Oberflächen sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.