Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gebietsänderungsgesetz für das Amt Oder-Welse
GebietsÄGOder-Welse§ 12 Mitgliedschaft, Verträge und Rechtsstreitigkeiten
Die Stadt Schwedt/Oder tritt bezüglich der Mitgliedschaften, Beteiligungen, Verträge und Rechtsstreitigkeiten an die Stelle der Gemeinden Berkholz-Meyenburg, Mark Landin und Passow. Die Stadt Schwedt/Oder tritt vorbehaltlich der §§ 6 und 14 auch an die Stelle des bisherigen Amtes Oder-Welse bezüglich dessen bisherigen Rechten und Pflichten, Mitgliedschaften, Beteiligungen, Verträgen und Rechtsstreitigkeiten.