Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gebietsänderungsgesetz für das Amt Oder-Welse
GebietsÄGOder-Welse§ 13 Haushaltswirtschaft der Gemeinden Berkholz-Meyenburg, Mark Landin und Passow
Das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der eingegliederten Gemeinden Berkholz-Meyenburg, Mark Landin und Passow geht mit Wirksamwerden der Eingliederung in das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der aufnehmenden Stadt Schwedt/Oder über.