Gesetze / Gemeindefinanzreformgesetz

GemFinRefG

§ 5 Überweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer

Die Landesregierungen regeln durch Rechtsverordnung die Termine und das Verfahren für die Überweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer.

§ 4 § 5a