Gesetze / GepBetrWFV · BGBl I 2019, 2552

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt nach dem Berufsbildungsgesetz oder Geprüfte Betriebswirtin nach dem Berufsbildungsgesetz

20 Normen · ausgefertigt 03.12.2019 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Gegenstand
  3. § 2 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
  4. § 3 Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
  5. § 4 Handlungsbereiche
  6. § 5 Handlungsbereich „Unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten“
  7. § 6 Handlungsbereich „Normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten“
  8. § 7 Handlungsbereich „Nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren“
  9. § 8 Handlungsbereich „Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten“
  10. § 9 Handlungsbereich „Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen“
  11. § 10 Durchführung der Prüfung
  12. § 11 Schriftlicher Prüfungsteil
  13. § 12 Mündlicher Prüfungsteil
  14. § 13 Projektbezogener Prüfungsteil
  15. § 14 Bewerten von Prüfungsleistungen
  16. § 15 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
  17. § 16 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
  18. § 17 Zeugnisse
  19. § 18 Wiederholung der Prüfung
  20. § 19 Übergangsvorschriften
  21. § 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  22. Anlage 1 (zu § 14 Absatz 1)Bewertungsmaßstab und -schlüssel
  23. Anlage 2 (zu § 17 Absatz 1)Zeugnisinhalte