Gesetze / Geprüfter-Betriebswirt-Fortbildungsverordnung

GepBetrWFV

§ 4 Handlungsbereiche

Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:

1.
Unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten,
2.
Normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten,
3.
Nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren,
4.
Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten,
5.
Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen.
§ 3 § 5