Gesetze / Geprüfter-Betriebswirt-Fortbildungsverordnung

GepBetrWFV

§ 1 Gegenstand

Diese Verordnung regelt die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Betriebswirt nach dem Berufsbildungsgesetz“ oder „Geprüfte Betriebswirtin nach dem Berufsbildungsgesetz“.

§ 2