Gesetze / Geprüfter-Betriebswirt-Fortbildungsverordnung
GepBetrWFV§ 1 Gegenstand
Diese Verordnung regelt die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Betriebswirt nach dem Berufsbildungsgesetz“ oder „Geprüfte Betriebswirtin nach dem Berufsbildungsgesetz“.