Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gerichtszuständigkeitsverordnung
GerZV§ 17 Zuständigkeitskonzentration für Genehmigungsverfahren in Kindschaftssachen
Das Amtsgericht Potsdam ist für alle Gerichtsbezirke des Landes Brandenburg zuständig für Genehmigungsverfahren nach § 167b Absatz 1 und 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.