Gesetze / Gestalter-immersive-Medien-Ausbildungsverordnung

GiMedAusbV

§ 12 Zeitpunkt

(1) Die Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt.

(2) Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.

§ 11 § 13