Gesetze / Gestalter-immersive-Medien-Ausbildungsverordnung
GiMedAusbV§ 7 Zeitpunkt
(1) Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden.
(2) Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.
Gesetze / Gestalter-immersive-Medien-Ausbildungsverordnung
GiMedAusbV(1) Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden.
(2) Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.