Gesetze / Gestalter-immersive-Medien-Ausbildungsverordnung
GiMedAusbV§ 9 Prüfungsbereiche
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Immersive Medienprodukte in Entwicklungsumgebungen vorbereiten und erstellen“ und
2.
„3D-Modelle und Medienprodukte erstellen“.