Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasbläser/zur Glasbläserin

GlasblAusbV

§ 2 Ausbildungsdauer, Fachrichtungen

Die Ausbildung im Ausbildungsberuf Glasbläser/Glasbläserin dauert drei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen

1.
Glasgestaltung,
2.
Christbaumschmuck,
3.
Kunstaugen

gewählt werden.

§ 1 § 3