Gesetze / Gold- und Silberschmied-Ausbildungsverordnung

GoSiAusbV

§ 10 Zeitpunkt

(1) Die Gesellen- oder Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt.

(2) Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.

§ 9 § 11