Gesetze / GoSiAusbV · BGBl. I 2025, Nr. 93

Verordnung über die Berufsausbildung zum Gold- und Silberschmied und zur Gold- und Silberschmiedin

27 Normen · ausgefertigt 20.03.2025 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
  3. § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  4. § 2 Dauer der Berufsausbildung
  5. § 3 Begriffsbestimmungen
  6. § 4 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
  7. § 5 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
  8. § 6 Ausbildungsplan
  9. Abschnitt 2 · Zwischenprüfung
  10. § 7 Zeitpunkt
  11. § 8 Inhalt
  12. § 9 Prüfungsbereich
  13. Abschnitt 3 · Gesellen- oder Abschlussprüfung
  14. Unterabschnitt 1 · Allgemeines
  15. § 10 Zeitpunkt
  16. § 11 Inhalt
  17. Unterabschnitt 2 · Fachrichtung Goldschmieden
  18. § 12 Prüfungsbereiche
  19. § 13 Prüfungsbereich „Anfertigen einer Goldschmiedearbeit“
  20. § 14 Prüfungsbereich „Technologie“
  21. § 15 Prüfungsbereich „Gestalten und Planen“
  22. § 16 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  23. § 17 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
  24. § 18 Mündliche Ergänzungsprüfung
  25. Unterabschnitt 3 · Fachrichtung Silberschmieden
  26. § 19 Prüfungsbereiche
  27. § 20 Prüfungsbereich „Anfertigen einer Silberschmiedearbeit“
  28. § 21 Prüfungsbereich „Technologie“
  29. § 22 Prüfungsbereich „Gestalten und Planen“
  30. § 23 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  31. § 24 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
  32. § 25 Mündliche Ergänzungsprüfung
  33. Abschnitt 4 · Weitere Berufsausbildungen
  34. § 26 Befreiung von der Zwischenprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
  35. Abschnitt 5 · Schlussvorschrift
  36. § 27 Beendigung der Fortgeltung bestehender Regelungen
  37. Anlage (zu § 4 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gold- und Silberschmied und zur Gold- und Silberschmiedin