Gesetze / Gold- und Silberschmied-Ausbildungsverordnung

GoSiAusbV

§ 12 Prüfungsbereiche

Die Gesellen- oder Abschlussprüfung findet in der Fachrichtung Goldschmieden in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Anfertigen einer Goldschmiedearbeit“,
2.
„Technologie“,
3.
„Gestalten und Planen“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
§ 11 § 13