Gesetze / Gold- und Silberschmied-Ausbildungsverordnung

GoSiAusbV

§ 19 Prüfungsbereiche

Die Gesellen- oder Abschlussprüfung findet in der Fachrichtung Silberschmieden in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Anfertigen einer Silberschmiedearbeit“,
2.
„Technologie“,
3.
„Gestalten und Planen“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
§ 18 § 20