Gesetze / Statut für die Verleihung der Goethe-Medaille des Goethe-Instituts e. V. (gestiftet 1954)
GoetheMedStat 2008Art 6
Die Goethe-Medaille wird Eigentum des Empfängers und geht bei seinem Tode in den Besitz der Erben über.
Gesetze / Statut für die Verleihung der Goethe-Medaille des Goethe-Instituts e. V. (gestiftet 1954)
GoetheMedStat 2008Die Goethe-Medaille wird Eigentum des Empfängers und geht bei seinem Tode in den Besitz der Erben über.