Gesetze / Statut für die Verleihung der Goethe-Medaille des Goethe-Instituts e. V. (gestiftet 1954)
GoetheMedStat 2008Art 7
Besondere Pflichten und Rechte sind mit der Verleihung der Goethe-Medaille nicht verbunden.
Gesetze / Statut für die Verleihung der Goethe-Medaille des Goethe-Instituts e. V. (gestiftet 1954)
GoetheMedStat 2008Besondere Pflichten und Rechte sind mit der Verleihung der Goethe-Medaille nicht verbunden.