Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung
GtDFmEloAufklVDV§ 3 Dauer des Vorbereitungsdienstes
Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 18 Monate.