Gesetze / Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

HBPolVDAufstV

§ 27 Zeitpunkt der Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung findet in der zweiten Woche des Repetitoriums statt.

§ 26 § 28