Gesetze / Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
HBPolVDAufstV§ 26 Zulassung zur Abschlussprüfung
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer
1.
jede der beiden Klausuren der theoretischen Ausbildung bestanden hat und
2.
die Seminararbeit bestanden hat.