Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Haushaltsgesetz 1994
HG 1994§ 1 Feststellung des Haushaltsplanes
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des
Landes Brandenburg wird in Einnahme und Ausgabe auf 20 253 689 900 Deutsche
Mark festgestellt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
beläuft sich auf 12 418 887 600 Deutsche Mark.