Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Haushaltsgesetz 1994

HG 1994

§ 1 Feststellung des Haushaltsplanes

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des

Landes Brandenburg wird in Einnahme und Ausgabe auf 20 253 689 900 Deutsche

Mark festgestellt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

beläuft sich auf 12 418 887 600 Deutsche Mark.

§ 2