Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Haushaltsgesetz 1999

HG 1999

§ 25 Weitergeltung von Vorschriften und Ermächtigungen

Die Vorschriften und Ermächtigungen in den §§

3, 4, 5, 6 Abs. 1 und 2, §§ 12, 14, 19, 20 und 22 gelten bis zur

Verkündung des Haushaltsgesetzes 2000 weiter.

§ 26

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1999 in Kraft.

Anm.: Die Anlagen wurden nicht aufgenommen.

§ 24