Die Vorschriften und Ermächtigungen in den §§
3, 4, 5, 6 Abs. 1 und 2, §§ 12, 14, 19, 20 und 22 gelten bis zur
Verkündung des Haushaltsgesetzes 2000 weiter.
§ 26
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1999 in Kraft.
Anm.: Die Anlagen wurden nicht aufgenommen.