Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Haushaltsgesetz 2010

HG 2010

§ 18 Berichtspflichten gegenüber dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages

(1) Das Ministerium der Finanzen berichtet dem Ausschuss

für Haushalt und Finanzen des Landtages

mit Stand 30. Juni 2010 im Rahmen eines Berichtes über

wesentliche Kenngrößen der bereinigten Gesamteinnahmen und -ausgaben des Landes

sowie über den aktuellen Mittelabfluss aus dem Landeshaushalt. In diesem Bericht

sollen auch Angaben zur Entwicklung der Einnahmearten und der Ausgabearten

insbesondere zur Umsetzung der EU-Fonds und zum Stand der Verschuldung sowie

Prognosedaten der weiteren Entwicklung bis zum Jahresende enthalten sein,

über den Jahresabschluss 2010 im Rahmen eines

Berichtes wie in Nummer 1 allerdings ohne Prognoseaussage,

mit Stand 31. Dezember 2010 bis zum 31. März 2011 über

die Gewährung und Inanspruchnahme von Bürgschaften, Rückbürgschaften, Garantien

und sonstigen Gewährleistungen durch das Land gemäß den §§ 3 und 4.

(2) Die Ministerien berichten dem Ausschuss für Haushalt

und Finanzen des Landtages

zu den in Absatz 1 Nummer 1 und 2 genannten Stichtagen

im Rahmen eines Berichtes über den Stand der Bewilligungen bei sämtlichen Titeln

der Hauptgruppen 6 und 8 mit einem Ansatz ab 1 000 000 Euro und den aktuellen

Mittelabfluss,

zu den in Absatz 1 Nummer 1 und 2 genannten Stichtagen

im Rahmen eines Berichtes über die Inanspruchnahme von

Verpflichtungsermächtigungen,

zu den in Absatz 1 Nummer 1 und 2 genannten Stichtagen

im Rahmen eines Berichtes über die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei

sämtlichen Titeln der Hauptgruppen 6 und 8 mit einem Ansatz ab 1 000 000 Euro,

mit Stand 31. Mai 2010 im Rahmen eines Berichtes über

die Besetzung der Planstellen und Stellen.

(3) Die Ministerien berichten dem Ausschuss für Haushalt

und Finanzen des Landtages

mit Stand 30. Juni 2010 zum 1. August 2010 im Rahmen

eines Berichtes über den Stand der Entgeltzahlungen an die Investitionsbank des

Landes Brandenburg im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Geschäftsbesorgung

für die Bewilligung, Gewährung von Zuwendungen und zur

Verwendungsnachweisprüfung,

mit Stand 31. Dezember 2010 zum 1. Februar 2011 im

Rahmen eines Berichtes wie in Nummer 1.

(4) Das Ministerium für Wirtschaft und

Europaangelegenheiten berichtet dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen des

Landtages

zum 30. Juni 2010 im Rahmen eines Berichtes über den

Stand der Bewilligung von Fördermitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe

„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Der Bericht erfolgt in Form

einer Übersicht der bewilligten Einzelförderungen mit einem Förderbetrag von

mehr als 1 000 000 Euro. In der Übersicht sind die der Bewilligung zugrunde

gelegten Kriterien und der Fördersatz anzugeben,

zum 30. September 2010 im Rahmen eines Berichtes wie

in Nummer 1,

zum 31. Dezember 2010 im Rahmen eines Berichtes wie in

Nummer 1.

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