Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Haushaltsgesetz 2010
HG 2010§ 18 Berichtspflichten gegenüber dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages
(1) Das Ministerium der Finanzen berichtet dem Ausschuss
für Haushalt und Finanzen des Landtages
mit Stand 30. Juni 2010 im Rahmen eines Berichtes über
wesentliche Kenngrößen der bereinigten Gesamteinnahmen und -ausgaben des Landes
sowie über den aktuellen Mittelabfluss aus dem Landeshaushalt. In diesem Bericht
sollen auch Angaben zur Entwicklung der Einnahmearten und der Ausgabearten
insbesondere zur Umsetzung der EU-Fonds und zum Stand der Verschuldung sowie
Prognosedaten der weiteren Entwicklung bis zum Jahresende enthalten sein,
über den Jahresabschluss 2010 im Rahmen eines
Berichtes wie in Nummer 1 allerdings ohne Prognoseaussage,
mit Stand 31. Dezember 2010 bis zum 31. März 2011 über
die Gewährung und Inanspruchnahme von Bürgschaften, Rückbürgschaften, Garantien
und sonstigen Gewährleistungen durch das Land gemäß den §§ 3 und 4.
(2) Die Ministerien berichten dem Ausschuss für Haushalt
und Finanzen des Landtages
zu den in Absatz 1 Nummer 1 und 2 genannten Stichtagen
im Rahmen eines Berichtes über den Stand der Bewilligungen bei sämtlichen Titeln
der Hauptgruppen 6 und 8 mit einem Ansatz ab 1 000 000 Euro und den aktuellen
Mittelabfluss,
zu den in Absatz 1 Nummer 1 und 2 genannten Stichtagen
im Rahmen eines Berichtes über die Inanspruchnahme von
Verpflichtungsermächtigungen,
zu den in Absatz 1 Nummer 1 und 2 genannten Stichtagen
im Rahmen eines Berichtes über die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei
sämtlichen Titeln der Hauptgruppen 6 und 8 mit einem Ansatz ab 1 000 000 Euro,
mit Stand 31. Mai 2010 im Rahmen eines Berichtes über
die Besetzung der Planstellen und Stellen.
(3) Die Ministerien berichten dem Ausschuss für Haushalt
und Finanzen des Landtages
mit Stand 30. Juni 2010 zum 1. August 2010 im Rahmen
eines Berichtes über den Stand der Entgeltzahlungen an die Investitionsbank des
Landes Brandenburg im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Geschäftsbesorgung
für die Bewilligung, Gewährung von Zuwendungen und zur
Verwendungsnachweisprüfung,
mit Stand 31. Dezember 2010 zum 1. Februar 2011 im
Rahmen eines Berichtes wie in Nummer 1.
(4) Das Ministerium für Wirtschaft und
Europaangelegenheiten berichtet dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen des
Landtages
zum 30. Juni 2010 im Rahmen eines Berichtes über den
Stand der Bewilligung von Fördermitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Der Bericht erfolgt in Form
einer Übersicht der bewilligten Einzelförderungen mit einem Förderbetrag von
mehr als 1 000 000 Euro. In der Übersicht sind die der Bewilligung zugrunde
gelegten Kriterien und der Fördersatz anzugeben,
zum 30. September 2010 im Rahmen eines Berichtes wie
in Nummer 1,
zum 31. Dezember 2010 im Rahmen eines Berichtes wie in
Nummer 1.