Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Haushaltsgesetz 2012
HG 2012§ 1 Feststellung des Haushaltsplanes
Der diesem Gesetz als Anlage
beigefügte Haushaltsplan des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 2012 wird
in Einnahmen und Ausgaben festgestellt auf 10 191 563 700 Euro. Der Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen wird festgestellt auf 1 539 178 400 Euro.