Gesetze / HG 2024 · BGBl I 2024, Nr. 38 (Nr. 65)

Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024

23 Normen · ausgefertigt 10.02.2024 · Änderungen

  1. Abschnitt 1 · Allgemeine Ermächtigungen
  2. § 1 Feststellung des Haushaltsplans
  3. § 2 Kreditermächtigungen
  4. § 3 Gewährleistungsermächtigungen
  5. § 4 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
  6. Abschnitt 2 · Bewirtschaftung von Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
  7. § 5 Flexibilisierte Ausgaben
  8. § 6 Verstärkungsmöglichkeiten, Deckungsfähigkeit, Zweckbindung
  9. § 7 Überlassung und Veräußerung von Vermögensgegenständen sowie Verzicht auf Auslagenerstattung
  10. § 8 Bewilligung von Zuwendungen
  11. § 8a Sorgfalts- und Prüfpflichten
  12. § 9 Bezüge
  13. § 10 Verbriefung von Verpflichtungen
  14. § 11 Liquiditätshilfen, Darlehen, Fälligkeit von Zuschüssen und Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung
  15. § 12 Rückzahlung, Titelverwechslung
  16. Abschnitt 3 · Bewirtschaftung der Planstellen und Stellen
  17. § 13 Verbindlichkeit des Stellenplans
  18. § 14 Ausbringung von Planstellen und Stellen
  19. § 15 Ausbringung von Planstellen und Stellen für Überhangpersonal
  20. § 16 Ausbringung von Ersatzplanstellen und Ersatzstellen
  21. § 17 Ausbringung von Leerstellen
  22. § 18 Umwandlung von Planstellen und Stellen
  23. § 19 Sonderregelungen
  24. § 20 Überhangpersonal
  25. Abschnitt 4 · Übergangs- und Schlussvorschriften
  26. § 21 Fortgeltung
  27. § 22 Inkrafttreten
  28. Anlage Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2024