Gesetze / HG 2024 · BGBl I 2024, Nr. 38 (Nr. 65)
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024
23 Normen · ausgefertigt 10.02.2024 · Änderungen
- Abschnitt 1 · Allgemeine Ermächtigungen
- § 1 Feststellung des Haushaltsplans
- § 2 Kreditermächtigungen
- § 3 Gewährleistungsermächtigungen
- § 4 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
- Abschnitt 2 · Bewirtschaftung von Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
- § 5 Flexibilisierte Ausgaben
- § 6 Verstärkungsmöglichkeiten, Deckungsfähigkeit, Zweckbindung
- § 7 Überlassung und Veräußerung von Vermögensgegenständen sowie Verzicht auf Auslagenerstattung
- § 8 Bewilligung von Zuwendungen
- § 8a Sorgfalts- und Prüfpflichten
- § 9 Bezüge
- § 10 Verbriefung von Verpflichtungen
- § 11 Liquiditätshilfen, Darlehen, Fälligkeit von Zuschüssen und Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung
- § 12 Rückzahlung, Titelverwechslung
- Abschnitt 3 · Bewirtschaftung der Planstellen und Stellen
- § 13 Verbindlichkeit des Stellenplans
- § 14 Ausbringung von Planstellen und Stellen
- § 15 Ausbringung von Planstellen und Stellen für Überhangpersonal
- § 16 Ausbringung von Ersatzplanstellen und Ersatzstellen
- § 17 Ausbringung von Leerstellen
- § 18 Umwandlung von Planstellen und Stellen
- § 19 Sonderregelungen
- § 20 Überhangpersonal
- Abschnitt 4 · Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 21 Fortgeltung
- § 22 Inkrafttreten
- Anlage Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2024