Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Haushalts- und Prüfungsverordnung

HPV

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Verordnung regelt die Haushalts- und Wirtschaftsführung, das Rechnungswesen und die Rücklagenbildung sowie die Prüfung der Jahresabschlüsse der Gewässerunterhaltungsverbände.

§ 2