Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Haushalts- und Prüfungsverordnung
HPV§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt die Haushalts- und Wirtschaftsführung, das Rechnungswesen und die Rücklagenbildung sowie die Prüfung der Jahresabschlüsse der Gewässerunterhaltungsverbände.