Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Hochschulprüfungsverordnung

HSPV

§ 10 Übergangsregelungen

Für Studiengänge, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung eingerichtet und genehmigt wurden, findet die Hochschulprüfungsverordnung vom 7. Juni 2007 (GVBl. II S. 134), die zuletzt durch Verordnung vom 15. Juni 2010 (GVBl. II Nr. 33) geändert worden ist, mit der Maßgabe Anwendung, dass diese Studiengänge innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2016 oder vor einer erneuten Genehmigung oder Akkreditierung oder Reakkreditierung des Studiengangs den Vorschriften dieser Verordnung anzupassen sind.

Einzelnorm

§ 9 § 11