Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Handzuginstrumentenmacher/zur Handzuginstrumentenmacherin
HZInstrmMAusbV§ 2 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Handzuginstrumentenmacher/Handzuginstrumentenmacherin wird staatlich anerkannt.