Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Handzuginstrumentenmacher/zur Handzuginstrumentenmacherin
HZInstrmMAusbV§ 3 Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Handzuginstrumentenmacher/zur Handzuginstrumentenmacherin
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