Gesetze / Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen
HebStPrV§ 58 Übergangsvorschriften zur Ausbildung in Form von Modellvorhaben
Für Ausbildungen zur Hebamme oder zum Entbindungspfleger, die vor dem 31. Dezember 2022 in Form von Modellvorhaben begonnen worden sind, ist bis zum 31. Dezember 2027 die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger in der bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Fassung anzuwenden.