Gesetze / HebStPrV · BGBl I 2020, 39

Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen

67 Normen · ausgefertigt 08.01.2020 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. Teil 1 · Studium
  4. Abschnitt 1 · Allgemeines
  5. § 1 Inhalt des Studiums
  6. § 2 Studiengangskonzept
  7. § 3 Inhalt des modularen Curriculums
  8. Abschnitt 2 · Der berufspraktische Teil des Studiums
  9. § 4 Kompetenzerwerb durch Praxiseinsätze
  10. § 5 Kooperationsvereinbarungen
  11. § 6 Praxiseinsätze in Krankenhäusern
  12. § 7 Praxiseinsätze bei freiberuflichen Hebammen oder in ambulanten hebammengeleiteten Einrichtungen
  13. § 7a Praxiseinsätze in klinischen und außerklinischen Einrichtungen im Ausland
  14. § 8 Umfang und Inhalt der Praxiseinsätze
  15. § 9 Praxisplan
  16. § 10 Qualifikation der Praxisanleitung
  17. § 11 Praxisbegleitung
  18. § 12 Tätigkeitsnachweis
  19. Teil 2 · Staatliche Prüfung zur Erlangung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  20. Abschnitt 1 · Gemeinsame Bestimmungen für die staatliche Prüfung
  21. § 13 Gegenstand und Teile der staatlichen Prüfung
  22. § 14 Bildung und Zuständigkeit des Prüfungsausschusses
  23. § 15 Zusammensetzung des Prüfungsausschusses
  24. § 16 Benennung der Mitglieder des Prüfungsausschusses
  25. § 17 Teilnahme der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses an der staatlichen Prüfung
  26. § 18 Zulassung zur staatlichen Prüfung
  27. § 19 Nachteilsausgleich
  28. § 20 Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung
  29. Abschnitt 2 · Schriftlicher Teil der staatlichen Prüfung
  30. § 21 Gegenstand des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung
  31. § 22 Bewertung des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung
  32. § 23 Bestehen und Note des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung
  33. Abschnitt 3 · Mündlicher Teil der staatlichen Prüfung
  34. § 24 Gegenstand des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung
  35. § 25 Durchführung des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung
  36. § 26 Bewertung des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung
  37. § 27 Bestehen des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung
  38. Abschnitt 4 · Praktischer Teil der staatlichen Prüfung
  39. § 28 Gegenstand des praktischen Teils der staatlichen Prüfung
  40. § 29 Prüfungsorte und Prüfungsarten des praktischen Teils der staatlichen Prüfung
  41. § 30 Ablauf der Prüfungsteile des praktischen Teils der staatlichen Prüfung
  42. § 31 Durchführung des praktischen Teils der staatlichen Prüfung
  43. § 32 Bewertung des praktischen Teils der staatlichen Prüfung
  44. § 33 Bestehen und Note des praktischen Teils der staatlichen Prüfung
  45. Abschnitt 5 · Weitere Vorschriften
  46. § 34 Bestehen und Gesamtnote der staatlichen Prüfung
  47. § 35 Zeugnis
  48. § 36 Wiederholung von Teilen der staatlichen Prüfung und zusätzliche Praxiseinsätze
  49. § 37 Rücktritt von der staatlichen Prüfung
  50. § 38 Versäumnisse
  51. § 39 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
  52. § 40 Niederschrift
  53. § 41 Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme
  54. Teil 3 · Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  55. § 42 Erlaubnisurkunde
  56. Teil 4 · Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und erforderliche Anpassungsmaßnahmen
  57. Abschnitt 1 · Verfahren
  58. § 43 Fristen
  59. § 43a Erforderliche Unterlagen
  60. § 44 Bescheide bei Feststellung wesentlicher Unterschiede
  61. Abschnitt 2 · Anpassungsmaßnahmen nach § 58 des Hebammengesetzes
  62. § 45 Gegenstand, Ablauf und Ort der Eignungsprüfung
  63. § 46 Durchführung und Abschluss der Eignungsprüfung
  64. § 47 Inhalt und Durchführung des Anpassungslehrgangs
  65. Abschnitt 3 · Anpassungsmaßnahmen nach § 59 des Hebammengesetzes
  66. § 48 Gegenstand der Kenntnisprüfung
  67. § 49 Mündlicher Teil der Kenntnisprüfung
  68. § 50 Praktischer Teil der Kenntnisprüfung
  69. § 51 Durchführung und Abschluss der Kenntnisprüfung
  70. § 52 Inhalt und Durchführung des Anpassungslehrgangs
  71. § 53 Abschluss des Anpassungslehrgangs
  72. Abschnitt 4 · Nachweise der Zuverlässigkeit und der gesundheitlichen Eignung durch Inhaberinnen und Inhaber von Berufsqualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder einem gleichgestellten Staat
  73. § 54 Nachweise der Zuverlässigkeit
  74. § 55 Nachweise der gesundheitlichen Eignung
  75. § 56 Aktualität von Nachweisen
  76. Abschnitt 5 · Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung nach § 59a des Hebammengesetzes
  77. § 56a Frist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs
  78. § 56b Erforderliche Unterlagen
  79. § 56c Frist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag
  80. § 56d Erlaubnisurkunde
  81. Abschnitt 6 · Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung zur Dienstleistungserbringung im Rahmen einer partiellen Berufsausübung
  82. § 56e Erforderliche Unterlagen
  83. Teil 5 · Übergangs- und Schlussvorschriften
  84. § 57 Übergangsvorschriften zur fachschulischen Ausbildung
  85. § 58 Übergangsvorschriften zur Ausbildung in Form von Modellvorhaben
  86. § 59 Ausnahmeregelung zur Praxisanleitung
  87. § 60 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  88. Schlussformel
  89. Anlage 1 (zu § 1, § 3 Absatz 1, § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1 und 2, § 13 Absatz 1, § 21 Absatz 1, § 24 Absatz 1, § 28 Absatz 1 und 2, § 45 Absatz 3, § 48 Absatz 2, § 49 Absatz 1 und § 50 Absatz 2) Kompetenzen für die staatliche Prüfung zur Hebamme
  90. Anlage 2 (zu § 8 Absatz 1) Stundenverteilung der Praxiseinsätze des Hebammenstudiums
  91. Anlage 3 (zu § 8 Absatz 2, den §§ 12 und 18 Absatz 2) Inhalt der Praxiseinsätze
  92. Anlage 4 (zu § 42 Absatz 1) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“
  93. Anlage 5 (zu § 42 Absatz 2) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“
  94. Anlage 6 (zu § 42 Absatz 3) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“
  95. Anlage 6a (zu § 57 Absatz 8) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme/Entbindungspfleger“
  96. Anlage 7 (zu § 46 Absatz 4) Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung zur „Hebamme“
  97. Anlage 8 (zu § 47 Absatz 3) Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang
  98. Anlage 9 (zu § 51 Absatz 4) Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung zur „Hebamme“
  99. Anlage 10 (zu § 53 Absatz 4) Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang
  100. Anlage 11 (zu § 56d) Urkunde über die Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung
  101. Anlage 12 (zu § 3 Absatz 1) Fächerkatalog gemäß Anhang V Nummer 5.5.1 der Richtlinie 2005/36/EG über den theoretischen und fachlichen Unterricht