Gesetze / Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung

HkRNDV

§ 47 Löschung von Daten

Im Herkunftsnachweisregister oder im Regionalnachweisregister gespeicherte Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie für das Führen des jeweiligen Registers nicht mehr erforderlich sind.

§ 46 § 48