Gesetze / Gesetz zum Übereinkommen vom 29. April 1958 über die Hohe See
HoheSeeÜbkGArt 5
Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.
Gesetze / Gesetz zum Übereinkommen vom 29. April 1958 über die Hohe See
HoheSeeÜbkGDurch dieses Gesetz wird das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.