Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzbildhauer/zur Holzbildhauerin
HolzbhAusbV§ 3 Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzbildhauer/zur Holzbildhauerin
HolzbhAusbVDie Ausbildung dauert drei Jahre.