Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzbildhauer/zur Holzbildhauerin
HolzbhAusbV§ 2 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Holzbildhauer/Holzbildhauerin wird staatlich anerkannt.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzbildhauer/zur Holzbildhauerin
HolzbhAusbVDer Ausbildungsberuf Holzbildhauer/Holzbildhauerin wird staatlich anerkannt.