Gesetze / Verordnung über die Gründung, Tätigkeit und Umwandlung von Produktionsgenossenschaften des Handwerks
HwPGV§ 9
Für Einkaufs- und Liefergenossenschaften des Handwerks sowie Arbeitsgemeinschaften der Produktionsgenossenschaften des Handwerks gelten die Bestimmungen dieser Verordnung entsprechend.