Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Hygienefachkraft-Weiterbildungsverordnung
HygWBV§ 19 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Einzelnorm
Potsdam, den 29. Mai 2017
Die Ministerin für Arbeit, Soziales,
Gesundheit, Frauen und Familie
Diana Golze
Anlagen
1
Anlage 1 - Teil A Theoretische Weiterbildung (900 Stunden), Teil B Angeleitete praktische Weiterbildung (850 Stunden) 708.0 KB
2
Anlage 2 - Bescheinigung über die Teilnahme an der theoretischen Weiterbildung 579.8 KB
3
Anlage 3 - Bescheinigung über die Teilnahme an der praktischen Weiterbildung 578.3 KB
4
Anlage 4 - Zeugnis 579.4 KB
5
Anlage 5 - Berechtigung zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung gemäß § 18 Absatz 3 der Hygienefachkraft-Weiterbildungsverordnung 590.5 KB