Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wohnungswesens
ID211524§ 4 Sonstige Zuständigkeiten
Das Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr wird ermächtigt, im
Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen und dem Ministerium des Innern
durch Rechtsverordnung weitere Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wohnungswesens
sowie für damit zusammenhängende Aufgaben den Landkreisen, den kreisfreien
Städten, den Ämtern und den amtsfreien Gemeinden zu übertragen.