Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wohnungswesens

ID211524

§ 4 Sonstige Zuständigkeiten

Das Ministerium für Stadtent­wicklung, Wohnen und Verkehr wird ermächtigt, im

Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen und dem Ministerium des Innern

durch Rechtsverordnung weitere Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wohnungswesens

sowie für damit zusammenhängende Aufgaben den Landkreisen, den kreisfreien

Städten, den Ämtern und den amtsfreien Gemeinden zu übertragen.

§ 3