Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wohnungswesens
ID211524§ 3 Zuständigkeiten
Das Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr wird ermächtigt, im
Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen und dem Ministerium des Innern
durch Rechtsverordnung die Zuständigkeit für die Bewilligung von Darlehen und
Zuschüssen im Wohnungsbau und zur Wohnungsmodernisierung den Landkreisen,
kreisfreien Städten, Großen kreisangehörigen Städten, Mittleren kreisangehörigen
Städten und den Mittleren Ämtern zu übertragen.
Sie nehmen diese Aufgaben als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr.