Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wohnungswesens

ID211524

§ 3 Zuständigkeiten

Das Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr wird ermächtigt, im

Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen und dem Ministe­rium des Innern

durch Rechtsverordnung die Zuständigkeit für die Bewilligung von Darlehen und

Zuschüssen im Wohnungsbau und zur Wohnungsmodernisierung den Landkreisen,

kreisfreien Städten, Großen kreisangehörigen Städten, Mittleren kreisangehörigen

Städten und den Mittleren Ämtern zu übertragen.

Sie nehmen diese Aufgaben als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr.

§ 2 § 4