Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Auflösung der Gemeinde Horno und zur Eingliederung ihres Gemeindegebietes in die Gemeinde Jänschwalde

ID211685

§ 1 Gebietsgliederung

Die Gemeinde Horno (Landkreis Spree-Neiße) wird mit dem

Tag der nächsten landesweiten Kommunalwahlen aufgelöst; ihr Gebiet

wird zum selben Zeitpunkt in die Gemeinde Jänschwalde (Landkreis

Spree-Neiße) eingegliedert.

§ 2