Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Auflösung der Gemeinde Horno und zur Eingliederung ihres Gemeindegebietes in die Gemeinde Jänschwalde
ID211685§ 1 Gebietsgliederung
Die Gemeinde Horno (Landkreis Spree-Neiße) wird mit dem
Tag der nächsten landesweiten Kommunalwahlen aufgelöst; ihr Gebiet
wird zum selben Zeitpunkt in die Gemeinde Jänschwalde (Landkreis
Spree-Neiße) eingegliedert.