Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Mess- und Eichwesen-Staatsvertrag
ID211703Art 2 Änderung des Landesorganisationsgesetzes
Für Art 2 ID211703 liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.