Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Mess- und Eichwesen-Staatsvertrag

ID211703

Art 3 Änderung des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes

Für Art 3 ID211703 liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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